Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der STRATO AG, Version 17.70
Stand: 28.02.2023

  1. Geltungsbereich, Änderungen
    1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der STRATO AG (nachfolgend STRATO) gelten für
    alle Leistungen der STRATO.
    1.2 STRATO erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere
    auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese
    entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch
    gelten ausschließlich die von STRATO gestellten AGB, wenn STRATO in Kenntnis entgegenstehender
    oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag
    vorbehaltlos ausführt.
    1.3 Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von STRATO gelten für einzelne
    Produkte zusätzlich spezielle Bedingungen, die unter https://www.strato.de/agb/ abrufbar sind.
    Diese zusätzlichen Bedingungen gelten auch, wenn das entsprechende Produkt lediglich Teil eines
    vom Kunden gebuchten Pakets ist, welches auch andere Leistungen enthält.
    Zu diesen speziellen Bedingungen gehören unter anderem die Domainbedingungen, welche unter
    https://www.strato.de/agb/#domainbedingungen abrufbar sind, sowie das Microsoft Customer
    Agreement, welches unter https://docs.microsoft.com/en-us/partner-center/agreements abrufbar
    ist, und dem Sie durch Bestätigung der AGB zustimmen.
    1.4 Wenn wir für Sie personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO
    (Datenschutzgrundverordnung) verarbeiten, dann gilt neben diesen AGB auch eine Vereinbarung zur
    Auftragsdatenverarbeitung. Die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung können Sie unter
    folgendem Link einsehen:
    https://www.strato.de/agb/avv/
    1.5 STRATO kann diese AGB unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Kunden mit einer
    angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb
    einer von STRATO gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. STRATO weist den Kunden in der
    Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der
    gesetzten Frist widerspricht. Diese Änderungsmöglichkeit ist beschränkt auf Änderungen, die das
    Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich verändern. Sie ist insbesondere nicht
    anwendbar für Preiserhöhungen.
  2. Leistungen der STRATO
    2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung
    aktuellen Beschreibung der Leistungen.
    2.2 Die Verfügbarkeit der STRATO Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet
    beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die
    entsprechenden Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im
    Einflussbereich von STRATO liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind.
    2.3 STRATO führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der
    Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten
    durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden
    vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit wichtige Gründe dies rechtfertigen. STRATO wird
    die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere
    vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird STRATO den
    Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den
    Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener
    Unterbrechungen nicht verzögern würde.
    2.4.1 STRATO kann ihre Leistungen ändern, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss
    nicht vorhersehbaren Grund, erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung
    nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
    Ein triftiger Grund liegt vor, wenn die Anpassung notwendig ist, um die Leistungen an den Stand der
    Technik und Sicherheit, die Entwicklung rechtlicher und aufsichtsbehördlicher Anforderungen
    insbesondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbraucherschutz sowie
    Marktentwicklungen insbesondere Kundenerwartungen an vergleichbare Leistungen beispielsweise
    im Hinblick auf Performance, Speicherkapazitäten, Nutzerfreundlichkeit und Effizienz anzupassen.
    2.4.2 Ist STRATO nach 2.4.1 berechtigt, ihre Leistungen zu ändern, kann sie nach billigem Ermessen
    gem. 315 BGB Ihre Preise anpassen.
    2.4.3 Die Preisanpassung ist auf den Umfang der Leistungsänderungen begrenzt.
    2.4.4 Die Preisanpassung kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung der vom Kunden zu
    zahlenden Preise führen.
    2.4.5 Sowohl bei der Preissteigerung als auch bei der Preissenkung ist zu berücksichtigen, ob die
    Preisänderung durch gesunkene/gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden
    kann.
    2.4.6 § 315 BGB bleibt unberührt.
    2.4.7 STRATO wird dem Kunden die Änderung innerhalb einer angemessenen Frist vor dem geplanten
    Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Änderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag
    ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform
    zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn sich die Änderung ausschließlich zu Gunsten des Kunden auswirkt.
    Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.
    2.5.1 Im Falle einer dauerhaften Bereitstellung eines digitalen Produkts behält sich STRATO vor, die
    digitalen Produkte außer zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit auch aus Gründen des
    technischen Fortschritts, der Sicherheit, der technischen Verfügbarkeit inklusive des Supports von
    Anbieter- oder Herstellerseite sowie aus Gründen des stabilen Betriebs und der Integrität der
    STRATO -Systeme zu ändern. STRATO darf insbesondere einzelne Features, Anwendungen, Skripten,
    Apps, Links und Programme hinzufügen, abschalten oder ändern. Dem Kunden entstehen durch die
    Änderungen keine zusätzlichen Kosten.
    STRATO wird den Kunden klar und verständlich über die Änderung informieren. Sofern eine Änderung
    die Zugriffsmöglichkeit auf das digitale Produkt oder die Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den
    Kunden beeinträchtigt, wird STRATO den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor dem
    Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers über die Merkmale und den
    Zeitpunkt der Änderung sowie die Rechte des Kunden informieren. Dies gilt nicht, wenn die
    Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist.
    2.5.2 Beeinträchtigt die Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit des digitalen
    Produkts, kann der Kunde außerdem den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich durch
    Erklärung gegenüber STRATO beenden. Die Frist beginnt mit Zugang der Information über die
    Änderung, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Änderung. Das Recht zur Beendigung besteht nicht,
    wenn (a) die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist,
    oder (b) dem Kunden die Zugriffsmöglichkeit auf das unveränderte Produkt und dessen
    Nutzbarkeit ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben.
    2.5.3 Die Ziffern 2.5.1 und 2.5.2 gelten nicht für Paketverträge, bei denen der andere Bestandteil des
    Paketvertrags die Bereitstellung eines öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen
    Telekommunikationsdienstes im Rahmen eines Paketvertrags im Sinne des § 66 Abs. 1 des
    Telekommunikationsgesetzes zum Gegenstand hat. STRATO wird den Nutzer mindestens einen
    Monat, höchstens zwei Monate vor einer solchen Änderung klar und verständlich auf einem
    dauerhaften Datenträger über den Inhalt und Zeitpunkt der Änderung sowie das nachstehend
    beschriebene Kündigungsrecht unterrichten. Sofern die Bundesnetzagentur ein Format für die
    Unterrichtung nach § 57 Abs. 2 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes festgelegt hat, wird STRATO
    dieses beachten. Der Nutzer ist im Falle solcher Änderungen berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung
    einer Kündigungsfrist und ohne Kosten zu kündigen, es sei denn die Änderung ist ausschließlich zum
    Vorteil des Nutzers, rein administrativer Art und ohne negative Auswirkungen auf den Nutzer, oder
    unmittelbar durch Recht der Europäischen Union oder anwendbares nationales Recht
    vorgeschrieben. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab Zugang der ordnungsgemäßen
    Unterrichtung über die Änderung erklärt werden und wird frühestens zum Zeitpunkt der
    vorgesehenen Änderung wirksam.
    2.6 Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich STRATO vor, die dem Kunden
    zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen
    erforderlich ist.
    2.7 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung, z.B. durch eine erneute
    Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen, seiner Systeme mit.
    2.8 Eine Nutzungsüberlassung von Servern (ganz oder teilweise) an anonyme Dritte ist untersagt.
    2.9 Eine Nutzung von Servern zur Bereitstellung von Anonymisierungsdiensten ist ausgeschlossen.
    2.10 Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsregelungen.
    2.11 Für einige zusätzliche Dienste entstehen STRATO Kosten, die wir an unsere Kunden in Form einer
    Servicegebühr weitergeben. Dabei handelt es sich um Dienste wie z.B. der Vertragsübergabe, der
    Reaktivierung eines Auftrags, oder des erneuten Rechnungsversands.
  3. Urheberrechte, Lizenzen, Eigentumsvorbehalt
    3.1 STRATO räumt den Kunden an den zur Verfügung gestellten Programmen, Anwendungen,
    Skripten, Apps, ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes
    einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.
    Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener
    Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht weiter verwenden und löschen. Für Open
    Source Software gilt diese Bestimmung nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen
    Lizenzbedingungen Anwendung.
    3.2 Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
    3.3 Die von STRATO zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und
    Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit ausschließlich zur Gestaltung der
    vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte
    einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.
    3.4 Sofern der Kunde auf den von STRATO zur Verfügung gestellten Diensten Lizenzen u.ä. selbst
    einrichtet, verwaltet oder verteilt, ist er zur korrekten Lizenzierung verpflichtet. Dies gilt insbesondere
    dann, wenn er technische Parameter verwaltet, die maßgeblich für den Umfang der Lizenzierung sind,
    beispielsweise die Anzahl genutzter Cores oder die Anzahl von zugriffsberechtigten Nutzern.
    3.5 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist STRATO berechtigt, die Internet-Präsenz,
    auf der Inhalte oder Software des Homepage-Baukastens lizenzwidrig genutzt wird, oder das Projekt,
    für das der Homepagebaukasten lizenzwidrig genutzt wird, bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit zu
    sperren.
    3.6 Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden
    Rechnung Eigentum der STRATO.
  4. Zahlungsbedingungen
    4.1 Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die erste Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar, soweit kein
    anderer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Danach sind sie für einen Zeitraum im Voraus zahlbar,
    der der ersten Vertragslaufzeit entspricht, soweit kein anderer Abrechnungszeitraum vereinbart ist.
    Zahlungen des Kunden erfolgen durch den Einzug mittels SEPA-Basislastschriften. Der Kunde erteilt
    STRATO das Mandat für die Ausführung von SEPA-Basislastschriften. STRATO verpflichtet sich, das
    jeweils gültige erteilte Mandat dem Kunden im Kundenservicebereich anzuzeigen. Das Mandat gilt
    auch für vom Kunden mitgeteilte neue Stammdaten und Bankverbindungen. STRATO wird dem
    Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab ankündigen (sog. Pre-Notification).
    Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit und Lastschrifteinzug durch
    die Bank.
    4.2 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.
    Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die STRATO nach
    billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch den Einzug mittels
    SEPA-Basislastschriften. Der Kunde erteilt STRATO das Mandat für die Ausführung von
    SEPA-Basislastschriften. STRATO verpflichtet sich, das jeweils gültige erteilte Mandat dem Kunden im
    Kundenservicebereich anzuzeigen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue
    Stammdaten und Bankverbindungen. STRATO wird dem Kunden den entsprechenden
    Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab ankündigen (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt
    mindestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit und Lastschrifteinzug durch die Bank.
    4.3 STRATO stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Kundenservicebereich
    bereit. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann STRATO hierfür ein
    Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.
    4.4.1 STRATO ist berechtigt, maximal einmal jährlich die zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen
    gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisbildung maßgeblich sind.
    Für die Preisbildung maßgeblich sind insbesondere die Kosten für Technik (z. B. Betrieb von
    Rechenzentren, Hardware, technischer Service) und Kosten für Betrieb der Leistungen ( Lizenzen,
    insbesondere Softwarelizenzen, Kosten der Domainregistrierung- und -verwaltung, Kosten unserer
    Lieferanten, die die Leistung in unserem Auftrag direkt bei Ihnen ausführen), Kosten für die
    Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT Systeme), Personal- und
    Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen,
    Finanzierungskosten, Rechnungsstellung und Bezahlung) sowie hoheitlich auferlegten Gebühren,
    Steuern, Abgaben und Beiträgen.
    4.4.2 Die Preisentwicklung dieser Kostenfaktoren kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung
    der vom Kunden zu zahlenden Preise führen.
    4.4.3 Eine Preisanpassung ist auf den Umfang der Änderungen der Kostenfaktoren begrenzt.
    4.4.4 Sowohl bei der Preissteigerung als auch bei der Preissenkung ist zu berücksichtigen, ob die
    Preisänderung durch gesunkene/gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden
    kann.
    4.4.5 STRATO wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer
    Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren
    Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens
    in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
    4.4.6 STRATO wird dem Kunden die Änderung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten
    Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den
    Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in
    Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von
    hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu Gunsten des
    Kunden auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert
    hingewiesen.
    4.4.7 Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
    4.5.1 STRATO ist darüber hinaus berechtigt, maximal einmal jährlich die Preise an die Entwicklung der
    weiteren, preisbildenden Faktoren nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen, wenn diese
    Entwicklung eine Verschiebung der zu Vertragsbeginn bestehenden Wertverhältnisse zwischen
    Leistung und Gegenleistung bewirkt. Zu diesen Faktoren gehört die Anpassung unserer Infrastruktur
    an den Stand der Technik und das den Risiken für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
    angemessene Schutzniveau sowie an die Entwicklung rechtlicher und aufsichtsbehördlicher
    Anforderungen insbesondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbraucherschutz
    und allgemeine wirtschaftliche Veränderungen, insbesondere die inflationsbedingte Verschlechterung
    des Geldwertes.
    4.5.2 Die Preisentwicklung dieser Kostenfaktoren kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung
    der vom Kunden zu zahlenden Preise führen.
    4.5.3 Eine Preisanpassung ist auf den Umfang der Änderungen der Kostenfaktoren begrenzt.
    4.5.4 Sowohl bei der Preissteigerung als auch bei der Preissenkung ist zu berücksichtigen, ob die
    Preisänderung durch gesenkte/gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden
    kann.
    4.5.5 STRATO wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer
    Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren
    Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens
    in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
    4.5.6 STRATO wird dem Kunden die Änderung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten
    Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den
    Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in
    Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn sich die Änderung ausschließlich zu Gunsten des Kunden
    auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert
    hingewiesen.
    4.5.7 § 315 BGB bleibt unberührt.
    4.6 Im Geschäftsverkehr mit Kunden, die keine Verbraucher sind, ist STRATO nach Ablauf der
    Mindestvertragslaufzeit berechtigt, die Entgelte mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von
    mindestens 6 Wochen zu ändern, sofern die Änderung nach einer umfassenden Interessenabwägung
    unter Berücksichtigung der Interessen von STRATO für den Kunden zumutbar ist. Im Fall einer
    Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum
    Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die
    Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben
    und Beiträgen beruht oder sich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Der Kunde wird in der
    Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.
    4.7 Gegen Forderungen der STRATO kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
    festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ausgenommen davon sind Ansprüche auf
    Rückabwicklung nach Widerruf des Vertrags nach § 355 BGB.
    4.8 Bis zur Leistung der fälligen Vergütung durch den Kunden ist STRATO im Rahmen der Billigkeit
    berechtigt, Ihre Dienste zu sperren.
    4.9 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von
    zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser
    Frist bei STRATO auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht.
    4.10 Kommt der Kunde mit der Zahlung einer monatlichen Vergütung in Verzug, kann STRATO das
    Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aus wichtigem
    Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für STRATO
    liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden
    beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
    4.11 Bei Zahlungsverzug kann STRATO eine Erstattung des hieraus entstehenden Schadens verlangen.
    Für Kosten, die wegen Rücklastschriften entstehen, welche der Kunde zu vertreten hat, kann STRATO
    ebenfalls Erstattung verlangen.
  5. Pflichten des Kunden
    5.1 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen
    unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die
    E-Mail-Adresse.
    5.2 STRATO kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die
    E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Dem Kunden obliegt es, eine E-Mail-Adresse als Kontaktadresse
    anzugeben, die nicht zu dem STRATO-Paket gehört. Andernfalls kann STRATO den Kunden im Falle
    einer Sperrung nicht informieren.
    5.3 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er ist verantwortlich,
    für alle Dienste und Zugänge sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden, die er ausschließlich
    bei einem einzigen Dienst oder Zugang bei STRATO verwendet. Der Kunde verwaltet seine Passwörter
    und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen
    zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies
    zu vertreten hat.
    5.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien,
    Links und sonstige Bestandteile nach den aktuellen Best Practices oder Branchenstandards der
    Informationssicherheit so einzurichten, dass die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität
    und Belastbarkeit der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Daten
    von STRATO, anderen STRATO Kunden sowie von Dritten nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.
    5.5 Bei bestimmten Servern hat der Kunde allein Administratorrechte. STRATO kann diese Server
    nicht verwalten. Es obliegt daher dem Kunden, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig
    über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu
    schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die STRATO zur
    Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.
    5.6 Der Kunde erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Daten. Dabei dürfen Daten, die auf den
    Servern von STRATO abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden Ist eine
    Wiederherstellung der Daten auf den Systemen von STRATO notwendig, wird der Kunde die
    betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der STRATO übertragen.
    5.7 Der Kunde stellt sicher, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften
    noch Rechte Dritter verletzen.
    5.8 Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die
    extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische, kommerziell
    erotische, gewalttätige, gewaltverherrlichende, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende
    ,volksverhetzende oder terroristische Inhalte darstellen, noch Domains oder Inhalte, die zu Straftaten
    aufrufen oder Anleitungen hierfür darstellen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks
    oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.
    5.9 Die Nutzung der STRATO Dienste zur Verbreitung von Schadprogrammen oder missbräuchlich
    agierenden Botnetzen, zur Versendung von Spam-Nachrichten oder für Phishing, für Marken- und
    Urheberrechtsverletzungen, bzw. -piraterie , betrügerische oder irreführende Praktiken,
    Produktfälschung oder sonstige Verhaltensweisen, die gegen anwendbares Recht verstoßen, ist
    untersagt.
    5.10 Der Kunde schließt mit STRATO eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
    ab, sobald STRATO in seinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet.
  6. Rechtsfolgen bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
    6.1 STRATO kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren
    oder reagieren und dadurch die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit
    der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Daten von STRATO,
    anderen STRATO Kunden sowie von Dritten im Sinne von Ziff. 5.3 beeinträchtigt werden. Dies gilt
    auch dann, wenn STRATO aufgrund objektiver Anhaltspunkte den Verdacht einer solchen
    Beeinträchtigung hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte Denial of Service
    Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt oder für die der
    Server des Kunden von Dritten benutzt wird. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann
    STRATO das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
    6.2 Wird ein Server wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann
    STRATO das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für STRATO keine
    zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DoS-Attacken oder deren Auswirkung auf
    andere Systeme zu unterbinden.
    6.3 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte oder Domains ihre Rechte verletzen, oder erscheint es
    aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte
    Rechtsvorschriften verletzt werden, kann STRATO die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung
    oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
    6.4 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann STRATO auch
    Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung
    durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann STRATO das
    Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
    6.5 Bei Anbieten und Darstellen von Inhalten entsprechend Ziff. 5.7 kann STRATO, statt lediglich eine
    Sperrung vorzunehmen, auch eine fristlose Kündigung aussprechen.
    6.6 Verstößt der Kunde gegen ein Verbot aus Ziff. 5.8 , kann STRATO die Dienste sperren.
    6.7 STRATO kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen,
    wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail Schadsoftware enthält, die
    Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder
    verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
    6.8 Der Entgeltanspruch von STRATO besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung
    eines Dienstes vorgenommen wurde.
    6.9 STRATO kann bei schuldhaften Verstößen des Kunden gegen Pflichten aus Ziff. 5 vom Kunden
    einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu
    erwartenden Schadens verlangen. Den Parteien bleibt der Nachweis eines ausgebliebenen,
    geringeren oder höheren Schadens vorbehalten.
    6.10 Im Fall der Verbreitung terroristischer Inhalte gemäß Verordnung (EU) 2021/784 des
    Europäischen Parlaments und des Rates wird STRATO im Falle einer Anordnung binnen 24 Stunden
    eine Sperrung vornehmen. STRATO beobachtet Anzahl und Art der Fälle und evaluiert angemessene
    Maßnahmen zur Bekämpfung.
  7. Freistellung
    Der Kunde ersetzt STRATO alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen
    entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten
    einer notwendigen Rechtsverteidigung. STRATO informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst
    oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur
    Stellungnahme.
  8. Haftung der STRATO
    8.1 Für Schäden haftet STRATO nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von STRATO oder einer ihrer
    Erfüllungsgehilfen. Verletzt STRATO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche
    Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf
    den typischen Schaden beschränkt, den STRATO bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen
    konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
    8.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und
    bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    8.3 Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
    öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober
    Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum
    von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten
    Vertragsverhältnisses an STRATO gezahlt hat.
  9. Vertragslaufzeit, Kündigung
    9.1 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, ist der Vertrag kündbar mit einer
    Frist von einem Monat zum Ende der ersten Vertragslaufzeit. Danach verlängert er sich auf
    unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
    9.2 Abweichend zu 9.1 gilt für das Produkt “Design Service” im Geschäftsverkehr mit Kunden, die
    keine Verbraucher sind: Der Vertrag verlängert sich nach der ersten Vertragslaufzeit um jeweils zwölf
    Monate mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Vertragslaufzeitende.
    9.3 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann STRATO die
    Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle
    zurückgeben. STRATO weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des
    Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.
    9.4 Alternativ kann STRATO die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.
    9.5 Beendet STRATO den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund,
    kann STRATO nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der
    Kunde keine andere Weisung erteilt.
  10. Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (STRATO AG, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249
    Berlin, E-Mail: impressum@strato.de, Telefon: 030-300 1460) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B.
    ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
    informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
    vorgeschrieben ist.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
    Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
    haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
    ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
    Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
    zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
    Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
    Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
    keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an
    dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (STRATO AG,
    Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,
    wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren
    Kosten der Rücksendung der Waren.
    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf
    einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht
    notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben
    Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
    uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
    erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
    Dienstleistungen entspricht.
    Muster-Widerrufsformular
    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es
    zurück.)
  • An STRATO AG, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin, E-Mail: impressum@strato.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die
    Erbringung der folgenden Dienstleistung
  • Bestellt am ()/erhalten am ()
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum
    (*) Unzutreffendes streichen.
    Ende des Muster-Widerrufsformulars
    Das Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit
    zugerechnet werden kann.
  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht, außergerichtliche Streitbeilegung
    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Berlin
    (Charlottenburg), soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
    ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder
    anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
    Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
    Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist STRATO
    nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden.