Allgemeine Geschäftsbedingungen der STRATO AG, Version 17.70
Stand: 28.02.2023
- Geltungsbereich, Änderungen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der STRATO AG (nachfolgend STRATO) gelten für
alle Leistungen der STRATO.
1.2 STRATO erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere
auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese
entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch
gelten ausschließlich die von STRATO gestellten AGB, wenn STRATO in Kenntnis entgegenstehender
oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag
vorbehaltlos ausführt.
1.3 Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von STRATO gelten für einzelne
Produkte zusätzlich spezielle Bedingungen, die unter https://www.strato.de/agb/ abrufbar sind.
Diese zusätzlichen Bedingungen gelten auch, wenn das entsprechende Produkt lediglich Teil eines
vom Kunden gebuchten Pakets ist, welches auch andere Leistungen enthält.
Zu diesen speziellen Bedingungen gehören unter anderem die Domainbedingungen, welche unter
https://www.strato.de/agb/#domainbedingungen abrufbar sind, sowie das Microsoft Customer
Agreement, welches unter https://docs.microsoft.com/en-us/partner-center/agreements abrufbar
ist, und dem Sie durch Bestätigung der AGB zustimmen.
1.4 Wenn wir für Sie personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO
(Datenschutzgrundverordnung) verarbeiten, dann gilt neben diesen AGB auch eine Vereinbarung zur
Auftragsdatenverarbeitung. Die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung können Sie unter
folgendem Link einsehen:
https://www.strato.de/agb/avv/
1.5 STRATO kann diese AGB unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Kunden mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb
einer von STRATO gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. STRATO weist den Kunden in der
Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der
gesetzten Frist widerspricht. Diese Änderungsmöglichkeit ist beschränkt auf Änderungen, die das
Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich verändern. Sie ist insbesondere nicht
anwendbar für Preiserhöhungen. - Leistungen der STRATO
2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung
aktuellen Beschreibung der Leistungen.
2.2 Die Verfügbarkeit der STRATO Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet
beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die
entsprechenden Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im
Einflussbereich von STRATO liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind.
2.3 STRATO führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der
Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten
durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden
vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit wichtige Gründe dies rechtfertigen. STRATO wird
die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere
vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird STRATO den
Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den
Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener
Unterbrechungen nicht verzögern würde.
2.4.1 STRATO kann ihre Leistungen ändern, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss
nicht vorhersehbaren Grund, erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung
nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
Ein triftiger Grund liegt vor, wenn die Anpassung notwendig ist, um die Leistungen an den Stand der
Technik und Sicherheit, die Entwicklung rechtlicher und aufsichtsbehördlicher Anforderungen
insbesondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbraucherschutz sowie
Marktentwicklungen insbesondere Kundenerwartungen an vergleichbare Leistungen beispielsweise
im Hinblick auf Performance, Speicherkapazitäten, Nutzerfreundlichkeit und Effizienz anzupassen.
2.4.2 Ist STRATO nach 2.4.1 berechtigt, ihre Leistungen zu ändern, kann sie nach billigem Ermessen
gem. 315 BGB Ihre Preise anpassen.
2.4.3 Die Preisanpassung ist auf den Umfang der Leistungsänderungen begrenzt.
2.4.4 Die Preisanpassung kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung der vom Kunden zu
zahlenden Preise führen.
2.4.5 Sowohl bei der Preissteigerung als auch bei der Preissenkung ist zu berücksichtigen, ob die
Preisänderung durch gesunkene/gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden
kann.
2.4.6 § 315 BGB bleibt unberührt.
2.4.7 STRATO wird dem Kunden die Änderung innerhalb einer angemessenen Frist vor dem geplanten
Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Änderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform
zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn sich die Änderung ausschließlich zu Gunsten des Kunden auswirkt.
Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.
2.5.1 Im Falle einer dauerhaften Bereitstellung eines digitalen Produkts behält sich STRATO vor, die
digitalen Produkte außer zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit auch aus Gründen des
technischen Fortschritts, der Sicherheit, der technischen Verfügbarkeit inklusive des Supports von
Anbieter- oder Herstellerseite sowie aus Gründen des stabilen Betriebs und der Integrität der
STRATO -Systeme zu ändern. STRATO darf insbesondere einzelne Features, Anwendungen, Skripten,
Apps, Links und Programme hinzufügen, abschalten oder ändern. Dem Kunden entstehen durch die
Änderungen keine zusätzlichen Kosten.
STRATO wird den Kunden klar und verständlich über die Änderung informieren. Sofern eine Änderung
die Zugriffsmöglichkeit auf das digitale Produkt oder die Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den
Kunden beeinträchtigt, wird STRATO den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor dem
Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers über die Merkmale und den
Zeitpunkt der Änderung sowie die Rechte des Kunden informieren. Dies gilt nicht, wenn die
Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist.
2.5.2 Beeinträchtigt die Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit des digitalen
Produkts, kann der Kunde außerdem den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich durch
Erklärung gegenüber STRATO beenden. Die Frist beginnt mit Zugang der Information über die
Änderung, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Änderung. Das Recht zur Beendigung besteht nicht,
wenn (a) die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist,
oder (b) dem Kunden die Zugriffsmöglichkeit auf das unveränderte Produkt und dessen
Nutzbarkeit ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben.
2.5.3 Die Ziffern 2.5.1 und 2.5.2 gelten nicht für Paketverträge, bei denen der andere Bestandteil des
Paketvertrags die Bereitstellung eines öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen
Telekommunikationsdienstes im Rahmen eines Paketvertrags im Sinne des § 66 Abs. 1 des
Telekommunikationsgesetzes zum Gegenstand hat. STRATO wird den Nutzer mindestens einen
Monat, höchstens zwei Monate vor einer solchen Änderung klar und verständlich auf einem
dauerhaften Datenträger über den Inhalt und Zeitpunkt der Änderung sowie das nachstehend
beschriebene Kündigungsrecht unterrichten. Sofern die Bundesnetzagentur ein Format für die
Unterrichtung nach § 57 Abs. 2 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes festgelegt hat, wird STRATO
dieses beachten. Der Nutzer ist im Falle solcher Änderungen berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist und ohne Kosten zu kündigen, es sei denn die Änderung ist ausschließlich zum
Vorteil des Nutzers, rein administrativer Art und ohne negative Auswirkungen auf den Nutzer, oder
unmittelbar durch Recht der Europäischen Union oder anwendbares nationales Recht
vorgeschrieben. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab Zugang der ordnungsgemäßen
Unterrichtung über die Änderung erklärt werden und wird frühestens zum Zeitpunkt der
vorgesehenen Änderung wirksam.
2.6 Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich STRATO vor, die dem Kunden
zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen
erforderlich ist.
2.7 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung, z.B. durch eine erneute
Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen, seiner Systeme mit.
2.8 Eine Nutzungsüberlassung von Servern (ganz oder teilweise) an anonyme Dritte ist untersagt.
2.9 Eine Nutzung von Servern zur Bereitstellung von Anonymisierungsdiensten ist ausgeschlossen.
2.10 Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsregelungen.
2.11 Für einige zusätzliche Dienste entstehen STRATO Kosten, die wir an unsere Kunden in Form einer
Servicegebühr weitergeben. Dabei handelt es sich um Dienste wie z.B. der Vertragsübergabe, der
Reaktivierung eines Auftrags, oder des erneuten Rechnungsversands. - Urheberrechte, Lizenzen, Eigentumsvorbehalt
3.1 STRATO räumt den Kunden an den zur Verfügung gestellten Programmen, Anwendungen,
Skripten, Apps, ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes
einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.
Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener
Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht weiter verwenden und löschen. Für Open
Source Software gilt diese Bestimmung nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen
Lizenzbedingungen Anwendung.
3.2 Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
3.3 Die von STRATO zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und
Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit ausschließlich zur Gestaltung der
vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte
einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.
3.4 Sofern der Kunde auf den von STRATO zur Verfügung gestellten Diensten Lizenzen u.ä. selbst
einrichtet, verwaltet oder verteilt, ist er zur korrekten Lizenzierung verpflichtet. Dies gilt insbesondere
dann, wenn er technische Parameter verwaltet, die maßgeblich für den Umfang der Lizenzierung sind,
beispielsweise die Anzahl genutzter Cores oder die Anzahl von zugriffsberechtigten Nutzern.
3.5 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist STRATO berechtigt, die Internet-Präsenz,
auf der Inhalte oder Software des Homepage-Baukastens lizenzwidrig genutzt wird, oder das Projekt,
für das der Homepagebaukasten lizenzwidrig genutzt wird, bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit zu
sperren.
3.6 Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden
Rechnung Eigentum der STRATO. - Zahlungsbedingungen
4.1 Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die erste Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar, soweit kein
anderer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Danach sind sie für einen Zeitraum im Voraus zahlbar,
der der ersten Vertragslaufzeit entspricht, soweit kein anderer Abrechnungszeitraum vereinbart ist.
Zahlungen des Kunden erfolgen durch den Einzug mittels SEPA-Basislastschriften. Der Kunde erteilt
STRATO das Mandat für die Ausführung von SEPA-Basislastschriften. STRATO verpflichtet sich, das
jeweils gültige erteilte Mandat dem Kunden im Kundenservicebereich anzuzeigen. Das Mandat gilt
auch für vom Kunden mitgeteilte neue Stammdaten und Bankverbindungen. STRATO wird dem
Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab ankündigen (sog. Pre-Notification).
Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit und Lastschrifteinzug durch
die Bank.
4.2 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.
Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die STRATO nach
billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch den Einzug mittels
SEPA-Basislastschriften. Der Kunde erteilt STRATO das Mandat für die Ausführung von
SEPA-Basislastschriften. STRATO verpflichtet sich, das jeweils gültige erteilte Mandat dem Kunden im
Kundenservicebereich anzuzeigen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue
Stammdaten und Bankverbindungen. STRATO wird dem Kunden den entsprechenden
Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab ankündigen (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt
mindestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit und Lastschrifteinzug durch die Bank.
4.3 STRATO stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Kundenservicebereich
bereit. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann STRATO hierfür ein
Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.
4.4.1 STRATO ist berechtigt, maximal einmal jährlich die zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen
gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisbildung maßgeblich sind.
Für die Preisbildung maßgeblich sind insbesondere die Kosten für Technik (z. B. Betrieb von
Rechenzentren, Hardware, technischer Service) und Kosten für Betrieb der Leistungen ( Lizenzen,
insbesondere Softwarelizenzen, Kosten der Domainregistrierung- und -verwaltung, Kosten unserer
Lieferanten, die die Leistung in unserem Auftrag direkt bei Ihnen ausführen), Kosten für die
Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT Systeme), Personal- und
Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen,
Finanzierungskosten, Rechnungsstellung und Bezahlung) sowie hoheitlich auferlegten Gebühren,
Steuern, Abgaben und Beiträgen.
4.4.2 Die Preisentwicklung dieser Kostenfaktoren kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung
der vom Kunden zu zahlenden Preise führen.
4.4.3 Eine Preisanpassung ist auf den Umfang der Änderungen der Kostenfaktoren begrenzt.
4.4.4 Sowohl bei der Preissteigerung als auch bei der Preissenkung ist zu berücksichtigen, ob die
Preisänderung durch gesunkene/gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden
kann.
4.4.5 STRATO wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer
Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren
Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens
in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
4.4.6 STRATO wird dem Kunden die Änderung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten
Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den
Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in
Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von
hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu Gunsten des
Kunden auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert
hingewiesen.
4.4.7 Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
4.5.1 STRATO ist darüber hinaus berechtigt, maximal einmal jährlich die Preise an die Entwicklung der
weiteren, preisbildenden Faktoren nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen, wenn diese
Entwicklung eine Verschiebung der zu Vertragsbeginn bestehenden Wertverhältnisse zwischen
Leistung und Gegenleistung bewirkt. Zu diesen Faktoren gehört die Anpassung unserer Infrastruktur
an den Stand der Technik und das den Risiken für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
angemessene Schutzniveau sowie an die Entwicklung rechtlicher und aufsichtsbehördlicher
Anforderungen insbesondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbraucherschutz
und allgemeine wirtschaftliche Veränderungen, insbesondere die inflationsbedingte Verschlechterung
des Geldwertes.
4.5.2 Die Preisentwicklung dieser Kostenfaktoren kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung
der vom Kunden zu zahlenden Preise führen.
4.5.3 Eine Preisanpassung ist auf den Umfang der Änderungen der Kostenfaktoren begrenzt.
4.5.4 Sowohl bei der Preissteigerung als auch bei der Preissenkung ist zu berücksichtigen, ob die
Preisänderung durch gesenkte/gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden
kann.
4.5.5 STRATO wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer
Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren
Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens
in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
4.5.6 STRATO wird dem Kunden die Änderung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten
Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den
Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in
Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn sich die Änderung ausschließlich zu Gunsten des Kunden
auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert
hingewiesen.
4.5.7 § 315 BGB bleibt unberührt.
4.6 Im Geschäftsverkehr mit Kunden, die keine Verbraucher sind, ist STRATO nach Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit berechtigt, die Entgelte mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von
mindestens 6 Wochen zu ändern, sofern die Änderung nach einer umfassenden Interessenabwägung
unter Berücksichtigung der Interessen von STRATO für den Kunden zumutbar ist. Im Fall einer
Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die
Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben
und Beiträgen beruht oder sich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Der Kunde wird in der
Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.
4.7 Gegen Forderungen der STRATO kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ausgenommen davon sind Ansprüche auf
Rückabwicklung nach Widerruf des Vertrags nach § 355 BGB.
4.8 Bis zur Leistung der fälligen Vergütung durch den Kunden ist STRATO im Rahmen der Billigkeit
berechtigt, Ihre Dienste zu sperren.
4.9 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von
zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser
Frist bei STRATO auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht.
4.10 Kommt der Kunde mit der Zahlung einer monatlichen Vergütung in Verzug, kann STRATO das
Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für STRATO
liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden
beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
4.11 Bei Zahlungsverzug kann STRATO eine Erstattung des hieraus entstehenden Schadens verlangen.
Für Kosten, die wegen Rücklastschriften entstehen, welche der Kunde zu vertreten hat, kann STRATO
ebenfalls Erstattung verlangen. - Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen
unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die
E-Mail-Adresse.
5.2 STRATO kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die
E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Dem Kunden obliegt es, eine E-Mail-Adresse als Kontaktadresse
anzugeben, die nicht zu dem STRATO-Paket gehört. Andernfalls kann STRATO den Kunden im Falle
einer Sperrung nicht informieren.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er ist verantwortlich,
für alle Dienste und Zugänge sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden, die er ausschließlich
bei einem einzigen Dienst oder Zugang bei STRATO verwendet. Der Kunde verwaltet seine Passwörter
und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen
zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies
zu vertreten hat.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien,
Links und sonstige Bestandteile nach den aktuellen Best Practices oder Branchenstandards der
Informationssicherheit so einzurichten, dass die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität
und Belastbarkeit der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Daten
von STRATO, anderen STRATO Kunden sowie von Dritten nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.
5.5 Bei bestimmten Servern hat der Kunde allein Administratorrechte. STRATO kann diese Server
nicht verwalten. Es obliegt daher dem Kunden, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig
über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu
schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die STRATO zur
Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.
5.6 Der Kunde erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Daten. Dabei dürfen Daten, die auf den
Servern von STRATO abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden Ist eine
Wiederherstellung der Daten auf den Systemen von STRATO notwendig, wird der Kunde die
betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der STRATO übertragen.
5.7 Der Kunde stellt sicher, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften
noch Rechte Dritter verletzen.
5.8 Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die
extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische, kommerziell
erotische, gewalttätige, gewaltverherrlichende, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende
,volksverhetzende oder terroristische Inhalte darstellen, noch Domains oder Inhalte, die zu Straftaten
aufrufen oder Anleitungen hierfür darstellen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks
oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.
5.9 Die Nutzung der STRATO Dienste zur Verbreitung von Schadprogrammen oder missbräuchlich
agierenden Botnetzen, zur Versendung von Spam-Nachrichten oder für Phishing, für Marken- und
Urheberrechtsverletzungen, bzw. -piraterie , betrügerische oder irreführende Praktiken,
Produktfälschung oder sonstige Verhaltensweisen, die gegen anwendbares Recht verstoßen, ist
untersagt.
5.10 Der Kunde schließt mit STRATO eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
ab, sobald STRATO in seinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. - Rechtsfolgen bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
6.1 STRATO kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren
oder reagieren und dadurch die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit
der Systeme, Netze, Programme, Anwendungen, Skripte, Apps, Dateien und Daten von STRATO,
anderen STRATO Kunden sowie von Dritten im Sinne von Ziff. 5.3 beeinträchtigt werden. Dies gilt
auch dann, wenn STRATO aufgrund objektiver Anhaltspunkte den Verdacht einer solchen
Beeinträchtigung hat. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte Denial of Service
Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt oder für die der
Server des Kunden von Dritten benutzt wird. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann
STRATO das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
6.2 Wird ein Server wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann
STRATO das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für STRATO keine
zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DoS-Attacken oder deren Auswirkung auf
andere Systeme zu unterbinden.
6.3 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte oder Domains ihre Rechte verletzen, oder erscheint es
aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte
Rechtsvorschriften verletzt werden, kann STRATO die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung
oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
6.4 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann STRATO auch
Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung
durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann STRATO das
Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
6.5 Bei Anbieten und Darstellen von Inhalten entsprechend Ziff. 5.7 kann STRATO, statt lediglich eine
Sperrung vorzunehmen, auch eine fristlose Kündigung aussprechen.
6.6 Verstößt der Kunde gegen ein Verbot aus Ziff. 5.8 , kann STRATO die Dienste sperren.
6.7 STRATO kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen,
wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail Schadsoftware enthält, die
Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder
verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
6.8 Der Entgeltanspruch von STRATO besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung
eines Dienstes vorgenommen wurde.
6.9 STRATO kann bei schuldhaften Verstößen des Kunden gegen Pflichten aus Ziff. 5 vom Kunden
einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu
erwartenden Schadens verlangen. Den Parteien bleibt der Nachweis eines ausgebliebenen,
geringeren oder höheren Schadens vorbehalten.
6.10 Im Fall der Verbreitung terroristischer Inhalte gemäß Verordnung (EU) 2021/784 des
Europäischen Parlaments und des Rates wird STRATO im Falle einer Anordnung binnen 24 Stunden
eine Sperrung vornehmen. STRATO beobachtet Anzahl und Art der Fälle und evaluiert angemessene
Maßnahmen zur Bekämpfung. - Freistellung
Der Kunde ersetzt STRATO alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen
entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten
einer notwendigen Rechtsverteidigung. STRATO informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst
oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur
Stellungnahme. - Haftung der STRATO
8.1 Für Schäden haftet STRATO nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von STRATO oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen. Verletzt STRATO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf
den typischen Schaden beschränkt, den STRATO bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen
konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
8.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und
bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3 Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum
von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten
Vertragsverhältnisses an STRATO gezahlt hat. - Vertragslaufzeit, Kündigung
9.1 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, ist der Vertrag kündbar mit einer
Frist von einem Monat zum Ende der ersten Vertragslaufzeit. Danach verlängert er sich auf
unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
9.2 Abweichend zu 9.1 gilt für das Produkt “Design Service” im Geschäftsverkehr mit Kunden, die
keine Verbraucher sind: Der Vertrag verlängert sich nach der ersten Vertragslaufzeit um jeweils zwölf
Monate mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Vertragslaufzeitende.
9.3 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann STRATO die
Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle
zurückgeben. STRATO weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des
Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.
9.4 Alternativ kann STRATO die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.
9.5 Beendet STRATO den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund,
kann STRATO nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der
Kunde keine andere Weisung erteilt. - Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (STRATO AG, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249
Berlin, E-Mail: impressum@strato.de, Telefon: 030-300 1460) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B.
ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an
dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (STRATO AG,
Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,
wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren
Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf
einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht
notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben
Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es
zurück.)
- An STRATO AG, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin, E-Mail: impressum@strato.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die
Erbringung der folgenden Dienstleistung - Bestellt am ()/erhalten am ()
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende des Muster-Widerrufsformulars
Das Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
- Gerichtsstand, anwendbares Recht, außergerichtliche Streitbeilegung
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Berlin
(Charlottenburg), soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder
anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist STRATO
nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden.